Allgemeine Geschäftsbedingungen für PokaMax Bilder-Partner
§1 Vertragsgegenstand
(1) Der Bilder-Partner bekommt die Möglichkeit, eine oder mehrere elektronische
Bilddateien in einer Bilder-Galerie innerhalb der Websiten der PokaMax GmbH, im
folgenden PokaMax genannt, anzubieten. Anstelle einer festen Vergütung erhält der
Partner im Gegenzug eine variable, erfolgsabhängige Provision nach § 3 der AGB,
welche über den Verkauf von PokaMax-Produkten innerhalb der vom Partner
betriebenen Galerie zustande kommt.
(2) Vertragsgegenständliche Produkte sind Grusskarten, die PokaMax mit der vom
Partner zur Verfügung gestellten Gestaltung herstellt und innerhalb der Webseiten der
PokaMax GmbH verkauft.
§2 Urheberrecht, Haftungsfreistellung
(1) Alle etwaigen Urheberrechte oder sonstigen Rechte an den vom Partner zur
Verfügung gestellten Inhalten verbleiben beim Partner. Der Partner gewährt PokaMax lediglich
ein Nutzungsrecht an den übermittelten Inhalten. Dieses ist auf die Erlaubnis
beschränkt, Produkte zu erstellen und diese über die Postkarten-Galerien zu
vertreiben. PokaMax ist nicht gestattet, diese Produkte ohne ausdrückliche
Zustimmung des Partners über andere Kanäle als die Postkarten-Galerien zu
verkaufen.
(2) PokaMax ist berechtigt, die Inhalte des Partners zur Werbung für das eigene
Angebot zu nutzen, wobei immer eine elektronische Verknüpfung der Inhalte zur
Galerie des Partners bestehen muss.
(3) Der Partner verpflichtet sich, die PokaMax GmbH auf erstes Anfordern von allen
Ansprüchen und Forderungen Dritter freizustellen, die in Folge einer Verletzung von
Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Partner erstattet PokaMax in diesem
Fall alle anfallenden Verteidigungskosten und sonstigen Schäden. PokaMax hat in
diesem Fall gegen den Partner einen Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der
geschätzten Verteidigungskosten.
(4) Durch das Übermitteln von Inhalten versichert der Partner gegenüber PokaMax
ausdrücklich, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Verletzungen des
Urheberrechts durch übermittelte Inhalte gehen voll zu Lasten des Partners.
Außerdem erklärt der Partner, dass die übermittelten Inhalte keine sonstigen Rechte
verletzen.
(5) Wenn gegen den Partner Ansprüche geltend gemacht werden, die die Verletzung
der Rechte Dritter durch an PokaMax übermittelte Inhalte betreffen, ist der Partner
verpflichtet, PokaMax unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.
(6) Im Falle von Geltendmachung von Ansprüchen wegen Rechtsverletzungen gegen
PokaMax, steht es PokaMax nach Ermessen frei, betreffende Inhalte aus der Galerie
des Partners ganz oder teilweise zu löschen.
§3 Vergütung des Partners
(1) Die Vergütung des Partners für die Bereitstellung von Inhalten erfolgt
erfolgsabhängig. Der Partner erhält dabei für jedes seiner verkauften Bildmotive eine
Provision. Diese versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit
19 %, soweit der Partner in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist.
(2) Die Provision beträgt 0,20 Euro pro verkauftem Bildmotiv.
(3) PokaMax behält sich vor, Änderungen am Verkaufspreis der Grusskarten
vorzunehmen, die direkte Auswirkungen auf die Provisionshöhe der Partner haben
können.
(4) Die Gutschrift von Provisionen erfolgt jeweils nach erfolgreichen Verkäufen, um Unregelmäßigkeiten infolge von Transportschäden an der Ware, Umtausch oder Betrug zu vermeiden. Erfolgreiche Käufe werden
addiert. In besonderen Fällen behält sich PokaMax das Recht vor, diese Frist um
weitere 30 Tage zu verlängern, um den Unregelmäßigkeiten nachzugehen. Hiervon ist
der Partner unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(6) Die Auszahlung von Provisionen kann immer in der ersten Woche nach
Quartalsende erfolgen, sofern das Provisionskonto des Partners zum 30. Tag des
betreffenden Quartalsendes (31.März, 30. Mai, 31. August, 31. Dezember) ein
Guthaben von mindestens EUR 20 aufweist. Auszahlungen unter EUR 20 sind nur
gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 2 möglich. Nach Wahl des Partners
innerhalb Deutschlands erfolgt die Auszahlung per Überweisung. PokaMax behält
sich das Recht vor, die Wahl der Auszahlungsformen für Partner außerhalb
Deutschlands bis auf eine Alternative einzuschränken.
(7) Der Partner verpflichtet sich, ab der ersten Provisionsauszahlung stets seine
aktuelle Bankverbindung oder wahlweise PayPal-Daten bei PokaMax zu hinterlegen. Für
fehlerhaft übermittelte Bankverbindungen oder PayPal-Daten haftet der Partner.
(8) Der Partner ist verpflichtet, PokaMax seine Steuernummer zu übermitteln falls er
eine Provisionsauszahlung inklusive Mehrwertsteuer und Abrechnung mit ausgewiesener
Mehrwertsteuer wünscht. Andernfalls erfolgt die Auszahlung abzüglich
Mehrwertsteuer.
§ 4 Einbindung der Galerie in Webauftritte des Partners
Der Partner ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, seine von PokaMax angebotene
Galerie in seinen sonstigen Webauftritt zu integrieren. Diese Integration erfolgt über
einen Link, der direkt auf die Galerie des Partners oder auf einzelne Bilder im
Bestellprozess verweist. Im Falle einer Einbindung verpflichtet sich der Partner, den
Link unverändert in seinen Webauftritt zu integrieren. Insbesondere Manipulationen
der in der Galerie eingebundenen Inhalte und den allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Endkunden sind untersagt.
§ 5 Pflicht Korrekte Daten einzugeben
(1) Der Partner verpflichtet sich, in der Account-Anmeldung eine korrekte und
vollständige Postanschrift zu hinterlegen.
(2) Macht der Partner Falschangaben innerhalb der notwendigen Anmeldedaten, führt
dies zur sofortigen Sperrung seiner Galerie und zur Prüfung etwaiger
Provisionsansprüche.
§ 6 Vertragliche Beziehung mit Endkunden
Alle Kunden, die Produkte in der Galerie des Partners erwerben, sind Kunden der
PokaMax GmbH. Zwischen den Endkunden und PokaMax entsteht eine eigenständige
Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von einer etwaigen Rechtsbeziehung zwischen
dem Partner und dem Kunden, der die Galerie des Partners aufsucht. Daraus folgt,
dass bezüglich Kundenservice, Kundenaufträge und Produktverkäufe ausschließlich
die Regeln und Richtlinien von PokaMax auf den Kunden Anwendung finden.
PokaMax behält sich Änderungen bezüglich der Richtlinien und Abläufe sowie
zeitweilige Preis- und Verfügbarkeits.nderungen vor.
§ 7 Auftragsbearbeitung
(1) PokaMax behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, die nicht den von
PokaMax gestellten Anforderungen entsprechen, abzulehnen, ohne zur Begründung
verpflichtet zu sein.
(2) Weiter behält sich PokaMax das Recht vor, Bestellungen von solchen Kunden
abzulehnen, die als nicht kreditwürdig bekannt sind oder nicht bereit sind, die von
PokaMax gestellten Zahlungsanforderungen zu erfüllen.
(3) PokaMax ist verantwortlich für die gesamte Bearbeitung und Ausführung der
Aufträge.
§ 8 Verkaufsstatistik
(1) PokaMax erfasst die Verkäufe des Partners und stellt diesem zusammenfassende
Statistiken zur Verfügung.
§ 9 Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
(1) Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt oder Vorsatz gegeben ist, ist die
Haftung von PokaMax (z.B. für den Verlust von Daten, Fehlern im Galeriebetrieb des
Partners oder entgangenem Gewinn) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung –
gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die
persönliche Haftung von Vertretern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen, soweit
die Haftung von PokaMax beschränkt oder nicht vollständig ausgeschlossen ist.
(2) PokaMax macht keinerlei Zusicherungen, dass die Galerie des Partners
ununterbrochen erreichbar und frei von Fehlern ist. Für die Folgen auftretender
Unterbrechungen und Fehler übernimmt PokaMax keine Haftung.
(3) PokaMax gibt gegenüber dem Partner keinerlei Zusicherungen und
Gewährleistungen bezogen auf die über die Galerie des Partners verkauften Produkte
und die Galerie selbst ab.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
Diese Vereinbarung besitzt eine Laufzeit von zunächst 6 Monaten und kann jederzeit
von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monaten
gekündigt werden.
§ 11 Änderung von Konditionen dieser Vereinbarungen
Im Falle einer Veränderung der Konditionen dieser Vereinbarungen durch PokaMax
gibt PokaMax dies durch eine elektronische Änderungsmitteilung bekannt und
übersendet dem Partner die neue Fassung dieser Vereinbarung. Der Partner muss
ausdrücklich der Änderung zustimmen, andernfalls wird der Vertrag auf der
Grundlage der bisherigen Fassung fortgeführt. Sollte der Partner mit einer Änderung
nicht einverstanden sein, ist eine fristlose Kündigung durch PokaMax jederzeit
möglich.
§ 12 Gerichtsstand
(1) Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, ist für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Würzburg. Der
Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners Klage
oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§13 Teilnichtigkeit
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. In diesem Fall werden die Parteien eine der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende
Bestimmung vereinbaren. Dies gilt gleichfalls für eventuelle Regelungslücken.
Fassung 2015/05