Allgemeine Geschäftsbedingungen für PokaMax Bilder-Partner

 

§1 Vertragsgegenstand

 

(1) Der Bilder-Partner bekommt die Möglichkeit, eine oder mehrere elektronische

Bilddateien in einer Bilder-Galerie innerhalb der Websiten der PokaMax GmbH, im

folgenden PokaMax genannt, anzubieten. Anstelle einer festen Vergütung erhält der

Partner im Gegenzug eine variable, erfolgsabhängige Provision nach § 3 der AGB,

welche über den Verkauf von PokaMax-Produkten innerhalb der vom Partner

betriebenen Galerie zustande kommt.

 

(2) Vertragsgegenständliche Produkte sind Grusskarten, die PokaMax mit der vom

Partner zur Verfügung gestellten Gestaltung herstellt und innerhalb der Webseiten der

PokaMax GmbH verkauft.

 

§2 Urheberrecht, Haftungsfreistellung

 

(1) Alle etwaigen Urheberrechte oder sonstigen Rechte an den vom Partner zur

Verfügung gestellten Inhalten verbleiben beim Partner. Der Partner gewährt PokaMax lediglich

ein Nutzungsrecht an den übermittelten Inhalten. Dieses ist auf die Erlaubnis

beschränkt, Produkte zu erstellen und diese über die Postkarten-Galerien zu

vertreiben. PokaMax ist nicht gestattet, diese Produkte ohne ausdrückliche

Zustimmung des Partners über andere Kanäle als die Postkarten-Galerien zu

verkaufen.

 

(2) PokaMax ist berechtigt, die Inhalte des Partners zur Werbung für das eigene

Angebot zu nutzen, wobei immer eine elektronische Verknüpfung der Inhalte zur

Galerie des Partners bestehen muss.

 

(3) Der Partner verpflichtet sich, die PokaMax GmbH auf erstes Anfordern von allen

Ansprüchen und Forderungen Dritter freizustellen, die in Folge einer Verletzung von

Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Partner erstattet PokaMax in diesem

Fall alle anfallenden Verteidigungskosten und sonstigen Schäden. PokaMax hat in

diesem Fall gegen den Partner einen Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der

geschätzten Verteidigungskosten.

 

(4) Durch das Übermitteln von Inhalten versichert der Partner gegenüber PokaMax

ausdrücklich, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Verletzungen des

Urheberrechts durch übermittelte Inhalte gehen voll zu Lasten des Partners.

Außerdem erklärt der Partner, dass die übermittelten Inhalte keine sonstigen Rechte

verletzen.

 

(5) Wenn gegen den Partner Ansprüche geltend gemacht werden, die die Verletzung

der Rechte Dritter durch an PokaMax übermittelte Inhalte betreffen, ist der Partner

verpflichtet, PokaMax unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.

 

(6) Im Falle von Geltendmachung von Ansprüchen wegen Rechtsverletzungen gegen

PokaMax, steht es PokaMax nach Ermessen frei, betreffende Inhalte aus der Galerie

des Partners ganz oder teilweise zu löschen.

 

§3 Vergütung des Partners

 

(1) Die Vergütung des Partners für die Bereitstellung von Inhalten erfolgt

erfolgsabhängig. Der Partner erhält dabei für jedes seiner verkauften Bildmotive eine

Provision. Diese versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit

19 %, soweit der Partner in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist.

 

(2) Die Provision beträgt 0,20 Euro pro verkauftem Bildmotiv.

 

(3) PokaMax behält sich vor, Änderungen am Verkaufspreis der Grusskarten

vorzunehmen, die direkte Auswirkungen auf die Provisionshöhe der Partner haben

können.

 

(4) Die Gutschrift von Provisionen erfolgt jeweils nach erfolgreichen Verkäufen, um Unregelmäßigkeiten infolge von Transportschäden an der Ware, Umtausch oder Betrug zu vermeiden. Erfolgreiche Käufe werden

addiert. In besonderen Fällen behält sich PokaMax das Recht vor, diese Frist um

weitere 30 Tage zu verlängern, um den Unregelmäßigkeiten nachzugehen. Hiervon ist

der Partner unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

(6) Die Auszahlung von Provisionen kann immer in der ersten Woche nach

Quartalsende erfolgen, sofern das Provisionskonto des Partners zum 30. Tag des

betreffenden Quartalsendes (31.März, 30. Mai, 31. August, 31. Dezember) ein

Guthaben von mindestens EUR 20 aufweist. Auszahlungen unter EUR 20 sind nur

gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 2 möglich. Nach Wahl des Partners

innerhalb Deutschlands erfolgt die Auszahlung per Überweisung. PokaMax behält

sich das Recht vor, die Wahl der Auszahlungsformen für Partner außerhalb

Deutschlands bis auf eine Alternative einzuschränken.

 

(7) Der Partner verpflichtet sich, ab der ersten Provisionsauszahlung stets seine

aktuelle Bankverbindung oder wahlweise PayPal-Daten bei PokaMax zu hinterlegen. Für

fehlerhaft übermittelte Bankverbindungen oder PayPal-Daten haftet der Partner.

 

(8) Der Partner ist verpflichtet, PokaMax seine Steuernummer zu übermitteln falls er

eine Provisionsauszahlung inklusive Mehrwertsteuer und Abrechnung mit ausgewiesener

Mehrwertsteuer wünscht. Andernfalls erfolgt die Auszahlung abzüglich

Mehrwertsteuer.

 

§ 4 Einbindung der Galerie in Webauftritte des Partners

 

Der Partner ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, seine von PokaMax angebotene

Galerie in seinen sonstigen Webauftritt zu integrieren. Diese Integration erfolgt über

einen Link, der direkt auf die Galerie des Partners oder auf einzelne Bilder im

Bestellprozess verweist. Im Falle einer Einbindung verpflichtet sich der Partner, den

Link unverändert in seinen Webauftritt zu integrieren. Insbesondere Manipulationen

der in der Galerie eingebundenen Inhalte und den allgemeinen Geschäftsbedingungen

für Endkunden sind untersagt.

 

§ 5 Pflicht Korrekte Daten einzugeben

 

(1) Der Partner verpflichtet sich, in der Account-Anmeldung eine korrekte und

vollständige Postanschrift zu hinterlegen.

 

(2) Macht der Partner Falschangaben innerhalb der notwendigen Anmeldedaten, führt

dies zur sofortigen Sperrung seiner Galerie und zur Prüfung etwaiger

Provisionsansprüche.

 

§ 6 Vertragliche Beziehung mit Endkunden

 

Alle Kunden, die Produkte in der Galerie des Partners erwerben, sind Kunden der

PokaMax GmbH. Zwischen den Endkunden und PokaMax entsteht eine eigenständige

Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von einer etwaigen Rechtsbeziehung zwischen

dem Partner und dem Kunden, der die Galerie des Partners aufsucht. Daraus folgt,

dass bezüglich Kundenservice, Kundenaufträge und Produktverkäufe ausschließlich

die Regeln und Richtlinien von PokaMax auf den Kunden Anwendung finden.

PokaMax behält sich Änderungen bezüglich der Richtlinien und Abläufe sowie

zeitweilige Preis- und Verfügbarkeits.nderungen vor.

 

§ 7 Auftragsbearbeitung

 

(1) PokaMax behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, die nicht den von

PokaMax gestellten Anforderungen entsprechen, abzulehnen, ohne zur Begründung

verpflichtet zu sein.

 

(2) Weiter behält sich PokaMax das Recht vor, Bestellungen von solchen Kunden

abzulehnen, die als nicht kreditwürdig bekannt sind oder nicht bereit sind, die von

PokaMax gestellten Zahlungsanforderungen zu erfüllen.

 

(3) PokaMax ist verantwortlich für die gesamte Bearbeitung und Ausführung der

Aufträge.

 

§ 8 Verkaufsstatistik

 

(1) PokaMax erfasst die Verkäufe des Partners und stellt diesem zusammenfassende

Statistiken zur Verfügung.

 

§ 9 Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung

 

(1) Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt oder Vorsatz gegeben ist, ist die

Haftung von PokaMax (z.B. für den Verlust von Daten, Fehlern im Galeriebetrieb des

Partners oder entgangenem Gewinn) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung –

gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die

persönliche Haftung von Vertretern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen, soweit

die Haftung von PokaMax beschränkt oder nicht vollständig ausgeschlossen ist.

(2) PokaMax macht keinerlei Zusicherungen, dass die Galerie des Partners

ununterbrochen erreichbar und frei von Fehlern ist. Für die Folgen auftretender

Unterbrechungen und Fehler übernimmt PokaMax keine Haftung.

(3) PokaMax gibt gegenüber dem Partner keinerlei Zusicherungen und

Gewährleistungen bezogen auf die über die Galerie des Partners verkauften Produkte

und die Galerie selbst ab.

 

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

 

Diese Vereinbarung besitzt eine Laufzeit von zunächst 6 Monaten und kann jederzeit

von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monaten

gekündigt werden.

 

§ 11 Änderung von Konditionen dieser Vereinbarungen

 

Im Falle einer Veränderung der Konditionen dieser Vereinbarungen durch PokaMax

gibt PokaMax dies durch eine elektronische Änderungsmitteilung bekannt und

übersendet dem Partner die neue Fassung dieser Vereinbarung. Der Partner muss

ausdrücklich der Änderung zustimmen, andernfalls wird der Vertrag auf der

Grundlage der bisherigen Fassung fortgeführt. Sollte der Partner mit einer Änderung

nicht einverstanden sein, ist eine fristlose Kündigung durch PokaMax jederzeit

möglich.

 

§ 12 Gerichtsstand

 

(1) Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, ist für alle

Streitigkeiten aus diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Würzburg. Der

Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners Klage

oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.

 

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

§13 Teilnichtigkeit

 

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar

sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen

Bestimmungen unberührt. In diesem Fall werden die Parteien eine der unwirksamen

oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende

Bestimmung vereinbaren. Dies gilt gleichfalls für eventuelle Regelungslücken.

Fassung 2015/05