Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für www.pokamax.com
§1 GELTUNGSBEREICH, GEGENSTAND UND ABSCHLUSS DES JEWEILIGEN VERTRAGES
1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der POKAmax GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Axel Will, Lortzingstr. 15, 97074 Würzburg, im Folgenden „POKAmax“ genannt, und dem jeweiligen Kunden.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, POKAmax hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Erbringung von Werkleistungen.
5. Der Vertragsschluss findet wie folgt statt:
Der Kunde kann ausschließlich über die Website von POKAmax eine Bestellung der Ware vornehmen. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Mit dieser Bestellbestätigung erklärt POKAmax die Annahme des Vertragsschlusses.
6. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.
7. Der Vertragstext und die AGB werden dem Kunden nach der Bestellung per Email übersandt, zudem sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit offen auf der Internetseite von POKAmax abrufbar. Darüber hinaus kann der Kunde, welcher ein Kundenkonto angelegt hat, seine jeweiligen Bestellungen über sein Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.
8. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
§ 2 ABWICKLUNG DES VERTRAGES
1. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen. POKAmax behält sich das Recht vor, bei Lieferungen ins Ausland, bei Erstbestellen oder aus anderen Gründen bestimmte Bezahlungsvarianten auszuschließen.
2. POKAmax übernimmt kein Beschaffungsrisiko. POKAmax ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit es trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit von POKAmax für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. POKAmax wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. POKAmax behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
3. Der Kunde erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist, oder falls der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 7. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. POKAmax weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Kunden geltend gemacht werden.
4. Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen POKAmax unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
5. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 4 nicht feststellbar sind, müssen POKAmax unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
§ 4 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1.Für Mängel der Waren haftet POKAmax grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff. BGB bzw. §§ 651 Satz 1, 434 ff. BGB).
2.Die Ware ist demnach frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Ware frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Ware erwarten kann.
3.POKAmax führt alle Aufträge, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Druckdaten aus. Die Daten sind ausschließlich in denjenigen Dateiformaten zur Verfügung zu stellen, die von POKAmax zugelassen sind. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm übermittelten Druckdaten vor Übermittlung sorgfältig zu prüfen, ob diese für den auszuführenden Druckauftrag geeignet sind. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von POKAmax zu verantworten sind.
4.Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
5.POKAmax haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
6.Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.Liefert POKAmax zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kunden, der Unternehmer ist, Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen. Ist der Kunde Verbraucher, so kann POKAmax von ihm ebenfalls Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen, allerdings nur mit der Maßgabe, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind.
§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von POKAmax.
§ 6 GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG
1. Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versand der Ware die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.
2. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
§ 7 RECHTE DRITTER
1. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von POKAmax gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
2. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die an POKAmax von ihm überlassenen Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von POKAmax zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
3. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorranggegangenen Ziffern 1 und 2 gegenüber POKAmax geltend machen, wird POKAmax den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, POKAmax insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, POKAmax bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit POKAmax kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Werkvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
2. Sofern die Parteien Kaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von POKAmax als Gerichtsstand vereinbart.
3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
Stand: 08.11.2016